Nicht nur für institutionelle Anleger, sondern auch alle anderen Unternehmen werden früher oder später mit dem Erfordernis eines Verkehrswertgutachtens konfrontiert. Sei es zur Optimierung der Steuerschuld oder um einen angemessenen Kauf-/Verkaufspreis zu ermitteln.
Immobilien im Betriebsvermögen als auch die Bewertungsanlässe sind mannigfaltig. Die häufigsten Gründe einer Bewertung bilden (drohende) Grundeinlöseverfahren, der Verkauf sowie die Einlage bzw. Entnahme von Grundvermögen aus dem bzw. in das Betriebsvermögen.
Wird ein betrieblich genutzter Immobilienanteil in Privatvermögen übertragen, entsteht ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn. Einlagen von Grund und Boden aus dem Privatvermögen ins Betriebsvermögen sind mit den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu bewerten. Sofern der Teilwert (in der Regel der Verkehrswert) zum Zeitpunkt der Einlage niedriger ist, ist dieser heranzuziehen. Einlagen von Gebäuden sind ab 1.4.2012 ebenfalls mit dem niedrigeren Wert aus Teilwert oder den adaptieren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten.
WO WIR MIT UNSERER EXPERTISE FÜR SIE DA SIND
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Fachgebiete 94.03, 94.15, 94.23, 94.60
Master of Economics
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Hölzer, Mietzins und Nutzungsentgelt, Fachgebiete 33.20, 39.01, 94.03, 94.05, 94.07, 94.60