Nicht nur institutionelle Anleger, sondern auch Unternehmen jeder Größe sehen sich früher oder später mit dem Bedarf eines Verkehrswertgutachtens konfrontiert. Eine Immobilienbewertung kann helfen, die steuerliche Situation zu optimieren oder einen marktgerechten Kauf- bzw. Verkaufspreis zu ermitteln.
Immobilien im Betriebsvermögen unterliegen vielfältigen Bewertungsanlässen. Zu den häufigsten Gründen zählen (drohende) Grundeinlöseverfahren, Verkäufe sowie die Einlage oder Entnahme von Grundvermögen aus dem beziehungsweise in das Betriebsvermögen.
Wird ein betrieblich genutzter Immobilienanteil ins Privatvermögen übertragen, entsteht ein steuerpflichtiger Entnahmegewinn. Umgekehrt sind Einlagen von Grund und Boden aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen mit den historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen. Ist der Teilwert – in der Regel der Verkehrswert – zum Zeitpunkt der Einlage niedriger, so ist dieser maßgeblich. Für Gebäudeinlagen gilt seit dem 1. April 2012, dass ebenfalls der niedrigere Wert aus Teilwert oder adaptierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten heranzuziehen ist.
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Wir bewerten nicht nur Gewerbeimmobilien, sondern auch Privatliegenschaften und land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften.
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Fachgebiete 94.03, 94.10, 94.15, 94.17, 94.23, 94.60
Sachverständige für Immobilienbewertung
Staatlich geprüfte Immobilientreuhänderin
Master of Economics
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Hölzer, Mietzins und Nutzungsentgelt, Fachgebiete 33.20, 39.01, 94.03, 94.05, 94.07, 94.60