Die Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften stellt eine besondere Herausforderung dar und sollte ausschließlich Sachverständigen mit fundiertem land- und forstwirtschaftlichem Fachwissen vorbehalten bleiben. Auf solchen Flächen kommen zahlreiche Spezialgesetze (lex specialis) zur Anwendung, deren Kenntnis – ebenso wie die einschlägige Judikatur – ein unabdingbares Erfordernis für eine rechtssichere Bewertung darstellt.
Die Zuweisung eines bestimmten Geldwertes für einzelne Vermögensbestandteile wie Bodenwert, Gebäudewert, Wert der Außenanlagen oder Bestandeswert ist nur ein Teilaspekt der Bewertung. Wesentlich ist die gutachterliche Erörterung und nachvollziehbare Begründung der Ergebnisse. Dabei sind sowohl die Besonderheiten des Bewertungsobjekts selbst als auch dessen Umfeld umfassend zu berücksichtigen.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe unterliegen einem ständigen Wandel. Besonders die Anpassung von Wäldern und landwirtschaftlichen Kulturen an klimatische Veränderungen stellt einen wesentlichen Risikofaktor für jeden Betrieb dar. Diese Entwicklungen müssen in einer sachgerechten Liegenschaftsbewertung als dynamisches System stets einzelfallbezogen berücksichtigt werden.
Auch Gewerbeimmobilien und Privatliegenschaften zählen zu unseren Schwerpunkten.
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Fachgebiete 94.03, 94.10, 94.15, 94.17, 94.23, 94.60
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Hölzer, Mietzins und Nutzungsentgelt, Fachgebiete 33.20, 39.01, 94.03, 94.05, 94.07, 94.60