Immobewertungen

LAND- UND FORSTWIRTSCHAFT

DIE BEWERTUNG LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHER LIEGENSCHAFTEN - EIN SPEZIALGEBIET DER IMMOBILIENBEWERTUNG

Derartige Liegenschaften zu bewerten stellt eine besondere Herausforderung dar und sollte daher Sachverständigen mit land- und forstwirtschaftlichem Sachverstand vorbehalten bleiben. Auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen kommen eine Vielzahl von Spezialgesetzen (lex specialis) zur Anwendung. Die Kenntnis dieser Gesetze und der einschlägigen Judikatur ist ein unabdingliches Erfordernis an den Gutachter.

Die Zuweisung eines bestimmten Geldwertes für die einzelnen Vermögensgegenstände (z.B. Bodenwert, Gebäudewert, Wert der Außenanlagen, Bestandeswert) ist nur ein Teilaspekt, die richtige gutachterliche Erörterung der Ergebnisse jedoch der wesentliche Faktor unserer Arbeit. Dabei sind nicht nur die Besonderheiten jedes einzelnen Bewertungsobjektes, sondern auch dessen Umfeld in vielerlei Hinsicht zu berücksichtigen und im Ergebnis schlüssig und nachvollziehbar darzustellen.

Sowohl die Landwirtschaft als auch die Forstwirtschaft unterliegen dem ständigen Prozess der Veränderung. Als Beispiel sei hier die zunehmend wichtiger werdende Anpassung der Wälder bzw. der landwirtschaftlichen Kulturen an die klimatischen Veränderungen erwähnt, welche einen wesentlichen Risikofaktor jedes einzelnen Betriebes darstellen. Dieser Prozess hat auch in der Liegenschaftsbewertung als dynamisches System einzelfallbezogen Eingang zu finden.

Die Sonne scheint durch die Bäume im Wald

Was wir für Sie tun können

Wir erstellen BETRIEBSKONZEPTE, Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Steuergutachten:

  • Verkehrswert von Liegenschaften gem. LBG und ÖNORM 1802-1 bis 3
    • beim Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft
    • Realteilungen von Liegenschaften
  • Entschädigungen für Grundinanspruchnahmen
    • Vermögensrechtliche Nachteile öffentlich-rechtlicher Beschränkungen
    • Sonstige vermögensrechtliche Nachteile
  • Erbschaften und Erbschaftsangelegenheiten
    • Erbhöfe
    • Gesetzliche Erbfolge
  • Schadensfälle nach dem ABGB und den lex specialis (zB JagdG)
    • Wildschäden
    • Jagdschäden
    • sonstige Schäden an Bäumen und Kulturen
  • Steuerwerte
    • Einkommenssteuer beim Verkauf
    • Immobilienertragssteuer
    • Grunderwerbssteuer
    • Aufteilung der Vermögenswerte in Boden-, Gebäude- und Bestandeswert
  • Wertermittlung von Rechten und Lasten
    • Geh- und Fahrtrecht
    • Leitungsrecht
    • Wasserrecht
    • Weide- und Holzbezugsrechte
    • Wohnrecht
    • Ausgedinge

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Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Hölzer, Mietzins und Nutzungsentgelt, Fachgebiete 33.20, 39.01, 94.03, 94.05, 94.07, 94.60