Derartige Liegenschaften zu bewerten stellt eine besondere Herausforderung dar und sollte daher Sachverständigen mit land- und forstwirtschaftlichem Sachverstand vorbehalten bleiben. Auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen kommen eine Vielzahl von Spezialgesetzen (lex specialis) zur Anwendung. Die Kenntnis dieser Gesetze und der einschlägigen Judikatur ist ein unabdingliches Erfordernis an den Gutachter.
Die Zuweisung eines bestimmten Geldwertes für die einzelnen Vermögensgegenstände (z.B. Bodenwert, Gebäudewert, Wert der Außenanlagen, Bestandeswert) ist nur ein Teilaspekt, die richtige gutachterliche Erörterung der Ergebnisse jedoch der wesentliche Faktor unserer Arbeit. Dabei sind nicht nur die Besonderheiten jedes einzelnen Bewertungsobjektes, sondern auch dessen Umfeld in vielerlei Hinsicht zu berücksichtigen und im Ergebnis schlüssig und nachvollziehbar darzustellen.
Sowohl die Landwirtschaft als auch die Forstwirtschaft unterliegen dem ständigen Prozess der Veränderung. Als Beispiel sei hier die zunehmend wichtiger werdende Anpassung der Wälder bzw. der landwirtschaftlichen Kulturen an die klimatischen Veränderungen erwähnt, welche einen wesentlichen Risikofaktor jedes einzelnen Betriebes darstellen. Dieser Prozess hat auch in der Liegenschaftsbewertung als dynamisches System einzelfallbezogen Eingang zu finden.
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Fachgebiete 94.03, 94.15, 94.23, 94.60
Sachverständiger für Immobilienbewertung
Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Hölzer, Mietzins und Nutzungsentgelt, Fachgebiete 33.20, 39.01, 94.03, 94.05, 94.07, 94.60