Immobewertungen

Bewertung von Privatimmobilien

AUSSERBETRIEBLICH UND EIGEN GENUTZTE LIEGENSCHAFTEN – DER HÄUFIGSTE ANWENDUNGSFALL DER IMMOBILIENBEWERTUNG

Bei Immobilien, die im Privatvermögen gehalten werden, handelt es sich überwiegend um Wohnungen, Einfamilienhäuser, Zinshäuser und Baugrundstücke.
Die Bewertungsanlässe für Liegenschaften des Privatvermögens nehmen laufend zu. Ursachen dafür sind unter anderem das sinkende Vertrauen in Makleraussagen, geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen sowie eine steigende Nachfrage nach objektiven Verkehrswertgutachten.

Der Wert einer Immobilie ist nicht nur beim Kauf oder Verkauf relevant, sondern spielt auch eine zentrale Rolle bei Erbschaften, Ehescheidungen, familiären Übertragungen und der Finanzierung durch Kreditinstitute. Zunehmend wichtig wird der Verkehrswert (Marktwert) auch im steuerrechtlichen Bereich, insbesondere bei der korrekten Aufteilung von Gebäude- und Bodenwert sowie der Ermittlung fiktiver Anschaffungskosten.

Im außerbetrieblichen Bereich wurde in zahlreichen Städten – darunter Wien, Graz, Linz, Salzburg, Innsbruck sowie Gemeinden mit einem durchschnittlichen Baulandpreis über 400 €/m² (z. B. Klosterneuburg, Mödling) – die gesetzliche Vermutung über den Grundanteil von bisher 20 % auf 40 % (bzw. 30 %) angehoben. Damit verringert sich der abschreibbare Gebäudeanteil auf 60 %, was zu einer deutlich höheren Steuerbelastung führt. Ein Gegenbeweis durch ein Sachverständigengutachten ist jedoch möglich und kann steuerlich erhebliche Vorteile bringen.

Wir erstellen Gutachten nicht nur für Privatimmobilien, sondern auch für Gewerbeobjekte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe.

Was wir für Sie tun können

Wir erstellen Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Steuergutachten:

  • Verkehrswert von Liegenschaften gem. LBG und ÖNORM 1802-1 bis 3
    • Eigentumswohnungen
    • Ein- und Zweifamilienhäuser
    • Zinshäuser
    • Grundstücke
    • Baurechtsliegenschaften
    • Superädifikate
  • Bewertung von Rechten und Lasten
    • Grunddienstbarkeiten (Servitute), wie Geh- und Fahrtrechte, Leitungsrechte etc.
    • Reallasten
    • Fruchtgenussrecht
    • Wohnungsgebrauchsrecht
    • Baurecht
    • Fischereirecht
  • Fiktive Anschaffungskosten für die erstmalige Vermietung
  • Grundanteil bzw. Aufteilung von Gebäude und Bodenwert

WO WIR MIT UNSERER EXPERTISE FÜR SIE DA SIND

  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Steiermark
  • Wien
Ein Foto von Norbert Supanz

Ihr Ansprechpartner

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Fachgebiete 94.03, 94.10, 94.15, 94.17, 94.23, 94.60

Ein Foto von Dominique Ebner

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Sachverständiger für Immobilienbewertung

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Staatlich geprüfte Immobilientreuhänderin

Ein Foto von Franz Aufhauser

IN KOOPERATION MIT

Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Immobilien, Fachgebiete 94.10, 94.15, 94.17